Generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann

Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen? Übernehmen Sie gerne Verantwortung und wollen professionell Hilfe leisten? Dann ist die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann genau das Richtige für Sie!

Durch die Nähe zum Menschen bietet der Pflegeberuf eine sinnvolle und wertschöpfende Tätigkeit mit einer hohen Arbeitsplatzsicherheit, denn Pflegekräfte werden immer dringend gesucht!

Was ist neu an der generalistischen Ausbildung?

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBRefG) wurde der Grundstein für eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Pflegeausbildung gelegt.

Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden im Pflegeberufegesetz (PflBG) mit dem Berufsabschluss "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann" zusammengeführt. Das Gesetz ist bundesweit zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner erwerben in ihrer Ausbildung alle erforderlichen Kompetenzen für die selbstständige, umfassende, prozessorientierte und bedarfsgerechte Pflege von Menschen aller Altersstufen und in allen Versorgungsbereichen (im Krankenhaus, im Pflegeheim und in der eigenen Wohnung).

 

Zugangsvoraussetzungen für die Berufsausbildung

  1. Schulabschluss Mittlere Reife, Hochschulreife oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
  2. Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Schulabschluss, zusammen mit dem Nachweis
    1. einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
    2. einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung von mindestens einjähriger Dauer
  3. Das Bedürfnis, andere Menschen zu unterstützen und deren Genesung und Wohlbefinden zu fördern
  4. ein Polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate ist
  5. ein ärztliches Gesundheitszeugnis über die gesundheitliche Eignung
  6. eine ärztliche Bescheinigung entsprechend Jugendarbeitsschutzgesetz § 32 für Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  7. Impfnachweis gegen Masern
  8. die für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Ausbildungsstruktur

Die Ausbildung beginnt am 01. September und dauert insgesamt drei Jahre in Vollzeit. Sie gliedert sich in einen praktischen und einen schulischen Teil, mit kontinuierlichem Wechsel von Theorie und Praxis.

Der theoretische Unterricht findet in der Pflegeschule in Güstrow statt und umfasst 2.100 Unterrichtsstunden.

Die praktische Ausbildung beläuft sich auf 2.500 Arbeitsstunden.